|
Ganz im Zeichen des Umweltschutzes stand die heutige Sitzung des Dezernatsausschusses V:
Für den Bereich Trier Nord wurden die Parkraumbewirtschaftung beschlossen und gleichzeitig 3 Bewohnerparkzonen eingerichtet. Kostenpflichtig wird das Parken in den Bereichen, in denen man sich durch die Parkeinnahmen zumindest eine Kostendeckung für das Aufstellen der Parkscheinautomaten verspricht. In besonders ausgewiesenen Bereichen können Anwohner Anwohnerparkausweise beantragen. 70% der Parkfläche muss nach den einschlägigen Bestimmungen dem allgemeinen Parken vorbehalten bleiben. In der in öffentlicher Sitzung geführten Diskussion wurde deutlich, dass dieser Beschluss zwar grundsätzlich zu begrüßen ist, aber auch Probleme mit sich bringt. So ist die Frage ungelöst, wo Berufspendler, die in Trier-Nord arbeiten, ihr Fahrzeuge künftig abstellen sollen oder wo Besucher der Anwohner parken sollen. Zwar gibt es spezielle Besucherparkscheine, die müssen aber umständlich beantragt werden, keine sehr komfortable Lösung.
Haben wir nicht Wichtigeres zu tun, als 800.000 € für die Renaturierung des Aveler Baches auszugeben, kann man sich fragen,. Woher nimmt die Stadt überhaupt das Geld dafür?
Die Erklärung ist ganz einfach: Es gibt eine Aktion des Landes genannt „Aktion Blau“. Damit werden die Wiederherstellung von natürlichen Gewässerläufen zu 90 Prozent bezuschusst. Die Stadt Trier hat – mit Ausnahme eines kleinen Stücks des Biewerbaches- bisher noch keine solche Maßnahme zum Gewässerschutz entsprechend einer EU-Rahmenrichtlinie in Angriff genommen. Deshalb soll jetzt beim Aveler Bach damit begonnen werden. Die Stadt kostete diese Maßnahme also nur rund 80.00 €. Da die Folgekosten für die Unterhaltung des Aveler Baches nach erfolgter Renaturierung etwa halbiert werden, wird sich dies Maßnahme langfristig sogar rechnen. Ein Experte hat uns anhand einer Power-point Präsentation die Bedeutung die Wichtigkeit solcher Bach-Erneuerungen erläutert. Die Vorlage, die schon vom Ortsbeirat gebilligt wurde, wird dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Wer sich dafür interessiert, kann sie hier herunterladen.
In Trier-West, westlich der Römerbrücke, soll ein neues Nahversorgungszentrum mit einem Verbrauchermarkt, einem Drogeriemarkt und einer Diskothek (Themengastronomiebetrieb für Tanzveranstaltungen). Die Änderung des Flächennutzungsplanes, die dieses Vorhaben ermöglicht, ist in Ortsbeirat und Ausschuss und einer Bürgerversammlung ausgiebig diskutiert worden und wird jetzt dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Bedenken der Anwohner gab es im Hinblick auf den zu erwartenden Verkehr, der jedoch nach einem Verkehrsgutachten nicht so hoch wie befürchtet ausfallen wird (300 neue Parkplätze werden auf dem Gebiet geschaffen).
Eigentlich sollte der Bebauungsplan „Handwerkerpark“ Feyen im nächsten Stadtrat verabschiedet werden. Plötzlich ist eine Stellungnahme eines Biologen aufgetaucht, in der behauptet wird, in dem Gebiet siedele eine weitere – geschützte - Fledermausart, die Mopsfledermaus. Er will die speziellen Rufe dieser Fledermausart festgestellt haben. Im Hinblick darauf, will die Verwaltung jetzt prüfen, ob weitere Untersuchungen erforderlich sind. Sie meint, dass die Rechtssprechung dies erfordere. Wenn da etwas dran ist, verschiebt sich die Verabschiedung des Bebauungsplanes erneut. Mir kommt die plötzlich aufgetauchte Fledermausart zwar etwas „spanisch“ vor, aber warten wir ab (Das ist übrigens keine Satire sondern Realität).
Ein Drogeriemarkt- und ein Bekleidungsgeschäft soll gegenüber der neuen Aldi-Filiale in der Wisportstraße errichtet werden.
|